Allgemeine Geschäftsbedingungen der Pelotero GmbH, für die Benutzung des Indoorspielparks Pelotero Fun-City, Inhaber Petra Gorski-Fernandez: Mit dem Betreten und Bezahlen des Eintritts erkennen alle Gäste die nachfolgenden Allgemeinen Bedingungen für die Benutzung an. Die jeweils gültigen Preise und Öffnungszeiten sind unseren aktuellen Informationsbroschüren, der Homepage, oder dem Aushang im Eingangsbereich zu entnehmen. Die Benutzung aller angebotenen Geräte und Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr der Besucher und erfordert Rücksichtnahme und Umsicht gegenüber den anderen Gästen, unberührt der Verpflichtung der Pelotero GmbH, sämtliche Einrichtungen und Geräte in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Die dokumentierten Regeln an den Geräten und Einrichtungsgegenständen sind zu beachten. Kindern ist der Besuch zum Pelotero Fun-City nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer aufsichts-pflichtigen Person gestattet. Es sei denn, das Kind ist bereits 10 Jahre alt, und ein Erziehungsberechtigter hat eine Vollmacht mit einer gültigen Telefon-Nr. für den Notfall mitgegeben. Für Kinder unter 10 Jahren gilt eine gesteigerte Beaufsichtigungsverpflichtung. Eine Übertragung der Aufsichtspflicht auf den Pelotero Fun-City Indoorspielpark, Inh. Petra Gorski-Fernandez, oder deren Mitarbeiter findet nicht statt. Das Personal des Pelotero Fun-City ist für die Aufsicht der Kinder nicht verantwortlich. Die erwachsene Begleitperson versichert außerdem, daß den Kindern die Nutzung aller Spiel-, Sport- und Unterhaltungsmöglichkeiten in allen Bereichen unserer Einrichtung gestattet ist. Die aufsichtpflichtigen erwachsenen Personen haften für ihre Kinder und sind sowohl für entstandene Schäden an Einrichtungen und Geräten, als auch für Personen- u.Sachschäden Dritten gegenüber verantwortlich. Pelotero Fun-City, oder deren Mitarbeiter haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für Sach-, Vermögens- und Personenschäden. Pelotero Fun-City haftet nicht für selbst verschuldete Unfälle der Gäste, insbesondere nicht für Schäden, die auf eigener unsachgemäßer Behandlung und/oder Bedienung der Spiel-, Sport- Unterhaltungseinrichtungen und sonstiger Gegenstände beruhen, und/oder durch andere Gäste verursacht werden. Auch im Falle von höherer Gewalt und Zufall sowie Mängeln, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfaltspflicht im Pelotero Fun-City nicht sofort erkannt werden, haftet die Pelotero GmbH, Inh. Petra Gorski-Fernandez, nicht. Der Innenspielbereich des Pelotero Fun-City darf nur mit Socken, oder mit rutschfesten Sohlen betreten werden. Eigenes Spielzeug sowie gefährliche oder scharfe Gegenstände (z.B. Glas) dürfen nicht benutzt oder mitgebracht werden. Die Begleitpersonen haben darauf zu achten, dass Kinder die Spiel- und Sportgeräte nur ohne Gegenstände, die beim Spielen gefährlich werden können, benutzen. Aus hygienischen Gründen ist das Essen und Trinken nur an den Tischen gestattet. Eltern haften für Verunreinigungen ausserhalb der vorgesehenen Essens-Bereiche. Für Beschädigungen an der Kleidung der Gäste, die bei der Benutzung der Spiel- und Sportgeräte entstehen, haftet die Pelotero GmbH, Inh. Petra Gorski-Fernandez, nicht. Ebenso von der Haftung ausgeschlossen sind Garderobe, mitgebrachte Gegenstände, Geld und sonstige Wertsachen. Im Spielpark zugefügte Verletzungen sind sofort anzuzeigen, da zu einem späteren Zeit- punkt nicht mehr nachgewiesen kann, ob die Verletzung tatsächlich bei uns entstanden ist. Sämtliche Einrichtungen des Pelotero Fun-City sind pfleglich zu behandeln. Bei Missbrauch, schuldhaften Verunreinigungen, Beschädigung oder bei Verlust entliehener Sachen haftet der Gast für den entstanden Schaden. Dieser ist den Mitarbeitern sofort zu melden. Im Interesse von Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit ist den Anweisungen der Mitarbeiter Folge zu leisten. Die von der Geschäftsführung bevollmächtigen Mitarbeiter üben das Hausrecht innerhalb des Pelotero Fun-City aus. Sie sind befugt, Gäste die den Anordnungen der Mitarbeiter nicht Folge leisten oder die gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen, aus dem Pelotero Fun-City zu verweisen. Es erfolgt keine Rückerstattung des Eintrittpreises. Personen mit ansteckenden Krankheiten oder offenen Wunden, sowie Personen unter Alkoholeinfluss ist der Zutritt zum Pelotero Fun-City nicht gestattet. An stark frequentierten Tagen kann der Betreiber oder die zuständigen Mitarbeiter den Zutritt zum Indoorspielpark aus Sicherheitsgründen einschränken. Es muss mit Wartezeiten gerechnet werden. Auch kann die Nutzung einzelner Bereiche des Indoorspielparks eingeschränkt werden. Ansprüche gegen den Betreiber aus diesen Einschränkungen sind ausgeschlossen. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Wesselburen. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird davon die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung ist vielmehr so umzudeuten oder zu ergänzen, daß der mit ihr verfolgte wirtschaftliche Zweck, soweit zulässig, erreicht wird.